1.6 Wenn der Hund Schaden macht

Wenn man Tiere – hier natürlich Hunde- hält, gilt der alte Spruch „Vor dem Schaden klug sein“ ganz besonders. Neben der Lebensfreude, die der Besitz von Hunden im besonderen Maße ausmacht, ist eben auch zu beachten, dass es sich um Tiere handelt, die nicht immer berechenbar handeln. Dabei ist unwichtig, ob sie selbst oder andere Faktoren Ausgangspunkt von Gefahren- oder Schadenfälle sind. Und es ist wie immer im Leben; die Verantwortung tragen wir selbst – nicht der Hund. Tritt also ein Schadenfall ein, ist es klug, Vorsorge getragen zu haben. So wie es selbstverständlich ist, dass wir ein Haftpflicht haben, so sollte es auch selbstverständlich sein, eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen zu haben.

Zum einen, da es wirklich üble Verletzungen durch Hundebisse gibt (Google hilft). Der Geschädigte sollte bestmöglich unterstützt werden können im Bezug auf seine Behandlung und sein späteres eingeschränktes Leben.

Zum anderen ist es wichtig, das man dann nicht selbst wirtschaftlich ruiniert ist.

1. Habe eine Hundehaftpflicht!

Sie greift immer dann, wenn der Hund einen Schaden verursacht, auch wenn man selbst dafür nichts kann. Beispielsweise könnte ein Kind die Tür des Autos öffnen. Der Hund rennt auf die Straße, der heranfahrende Tanklastzug weicht aus, fährt driftend und umkippend in die Tankstelle und das Industriegebiet am Hafen (es ist Sonntag und es ist niemand da) wird gesprengt. Die Druckwelle verursacht einen Tsunami und die Frachter werden auf den Marktplatz in der Innenstadt umgesetzt. Durch einen Ölklecks wird die Gucci-Handtasche einer Cafe-Besucherin in ihrem Gebrauchswert verringert, was zu einem kurzfristigen Unwohlsein bei der Dame führt. Darunter wird ihr Gatte leiden (happy wife, happy life), deshalb kurz unkonzentriert sein und eine falsche Entscheidung an der Börse treffen, weshalb die Weltwirtschaft kollabiert und die Medien finden heraus, wer den Börsencrash verursacht hat. Der Schaden jedenfalls muss beglichen werden und der Eine oder Andere würde sich nun einem kurzfristigen Liquiditätsengpass gegenüber sehen – wenn er keine Hundehalterhaftpflicht hätte!

Mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung im Rücken kann man am nächsten Wochenende wieder ausprobieren, ob der Hund dieses Mal besser hört.

Die Hundehalterhaftpflicht hilft eben weiter. Auch in der Hundeschule, wenn der eigene Hund von einem anderen Hund in ein Scharmützel verwickelt wird und aus Versehen gewinnt, weil er die meisten Löcher erzielte. Spätestens, wenn Kinder beteiligt sind, hören alle Freundschaften auf und getroffene Abmachungen gelten nicht mehr!

F.M.

Gut ist es immer, eine Leine am Hundehalsband zu haben. Im Schadensfall ist sie einem gerade aus der Hand gefallen. Wenn der eigene Hund andere Hunde vertrimmt, ist sonst die „Kein (bedingter) Vorsatz, war aus Versehen“- Position schlecht zu halten. Schließlich hat man billigend in Kauf genommen, dass der eigene Hund zu anderen Hunden hinlaufen und Streit anfangen könnte – es wird dann immer Dein Hund gewesen sein – da man ohne Leine nicht einwirken konnte. Wenn nun im Ort beim Spaziergang schon mal eine Leine am Hund dran ist, sollte man sie doch einfach in der Hand behalten. Auch Haftpflichtversicherungen sind nicht unbegrenzt geduldig

Ist jemand vom eigenen Hund gebissen worden, weist man ihn darauf hin, dass die Strafanzeige wegen Körperverletzung (Hundebiss) keine Voraussetzung für den Schadenersatz und Schmerzensgeld ist. Kooperiert der Gebissene oder derjenige mit der kaputten Jacke, tue man es auch. Man hilft dem Geschädigten, seine Ansprüche erstattet zu bekommen.

Hat der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten den Schaden eigentlich selbst verursacht, ist es trotzdem eine Überlegung wert, ihm von sich aus für die Jacke 100 € zu geben oder für den Schreck der Familie 50 €, damit sie mit dem Kind erst mal ein Eis essen gehen. Man soll keine Schuld übernehmen, aber man kann gut verstehen, dass sie nicht wissen konnten…, deshalb…machten, was man natürlich bedauert (sollte so sein). Ein: „Ich verstehe ihren Ärger sehr gut“ + 50 € für die Reinigung kann preiswerter sein, als der Ärger mit einem übereifrigen Beamten. Die Erinnerungen der Leute können sich verändern. Dazu erhalten sie Rechtsberatungen von allen möglichen Leuten…

2. Immer helfen!

Ggf. erst den eigenen Hund einfangen und sichern. Dann den Gebissenen nicht so gehen lassen! Das gilt vor allem dann, wenn alte Leute das so wollen. Man ruft die Feuerwehr oder die Polizei: „Ich bin Herr Matthies, ich bin in der Straße X, mein Hund hat eine Frau gebissen. Sie blutet etwas, ist aber schon alt und will gehen. Es könnte aber sein, dass sie einen Schock bekommt, Thrombose…“ Dann geht man ihr nach und gibt die Ortsangabe an die Polizei weiter. Sagt die Polizei, die Frau ist doch offenbar entscheidungs- und handlungsfähig und mag nicht kommen, dann wird ihre gerade bei ihnen erworbene Garantenstellung erwähnt. Dies tut man nicht wegen einer möglichen Anzeige gegen einen selbst wegen unterlassener Hilfeleistung, sondern weil man es sich so für die eigenen Eltern als Geschädigte auch wünschen würde.

Manche Verletzungen wirken sich wegen des Schocks erst später aus. Es können sich Sepsen entwickeln. Mein Riesenschnauzer hatte mal einen schweren Beißvorfall, für den ich nichts konnte. Als Folge wurde dem Geschädigten der halbe Oberschenkel abgenommen. Das war am Anfang so nicht abzusehen.

Sind Kinder beteiligt, übergebe sie immer an die Eltern oder an die Polizei. Wurde ein Kind gebissen, ruft man den Arzt. Es gibt Allergien usw. In der heutigen Zeit kann man auch nicht einfach ein fremdes Kind in den Arm nehmen, es trösten, streicheln, beruhigen. Am besten ruft man die Polizei, sie sammelt alles be-, aber auch für einen entlastende, was einem vielleicht helfen könnte. Auf jeden Fall kann einem dann nicht mehr übergeholfen werden, als tatsächlich war.

Btw: Wann war der letzte erste Hilfe Kurs?

3. Hilfe annehmen

Beißt sich der eigene Hund mit einem anderen und es ist ein wirklicher Schaden entstanden oder man merkt, hier braut sich mit den Leuten Ärger zusammen, ruft man wieder die Polizei. Einmal, falls man selbst Schutz braucht. Andererseits, wenn der eigene Hund nicht Schuld an dem Vorfall war, trägt die Polizei, wenn sie schon mal da ist, alles zusammen, was einen selbst später entlastet. Dieser Service ist zu nutzen.

Ein Hund von mir ist einmal in einem Wohngebiet von 3 kleinen Hunden angegriffen worden. Einer davon überlebte die Auseinandersetzung nicht. Nach einer Woche hatten die Eigentümer die Idee, dass mein Hund ein sogenannter Listenhund sei und deshalb Schuld wäre. Nur habe ich damals sofort die Polizei gerufen, die tatsächlich kam und, dafür bin ich dem Polizisten immer noch sehr dankbar, gleich vor Ort die Zeugen befragte. Damit hatte ich amtlich Ruhe.

Immer daran denken, dass der Polizist vor Ort keine Schuld an dem Vorfall hat!

Wenn der Polizist hilft, nimmt man die Hilfe an: „Wie konnte der Hund auf die Straße laufen und beißen? War das Tor zu, als Sie zurückkamen und das Fehlen ihres Hundes bemerkten? Vielleicht hat jemand das Tor aufgemacht und nicht wieder richtig verschlossen, als er merkte, dass Sie nicht da waren und ging?“ Ansonsten ist reden Silber, schweigen ist Gold.

Die Amtsmitarbeiter arbeiten sich in der Regel an der Paragraphenkette entlang. Sie müssen das so tun. Sind sie nett, fragt man, wie der Fall erledigt werden kann. Wegen eines geforderten Negativgutachtens regt man sich nicht auf. Sind die Mitarbeiter unangenehm, kann man einen Hundetrainer aus dem Amtsbereich anrufen und schauen, ob er Beziehungen hat oder das Problem mit einem Gutachten einhegen kann. Sonst muss man erst einmal alles so hinnehmen.

Am wichtigsten aber ist es, im ernsten und schweren Schadensfall, dass sind diejenigen, die nicht mehr aus der Portokasse beglichen werden können, eine Hundehalterhaftpflicht gehabt zu haben, denn ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.

Beitrag erstellt 15

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verwandte Beiträge

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben